Beratung hilfsbedürftiger Menschen / Angehörige
Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung
Versorgung und Unterstützung Demenzkranker
Hilfe bei der Grundpflege und bewältigung der alltäglichen Tätigkeiten
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Ist die private Pflegeperson (Pflegende Angehörige) vorübergehend an der Pflege gehindert oder muss einfach einmail ausspannen, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den nachgewiesenen Kosten einer Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege zu Hause für längstens 6 Wochen (42 Tage) jeder Kalenderjahr. Verhinderungspflege kann erstmalig beantragt werden, nachdem die private Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat. Auskünfte und Formulare zur Beantragung des Verhinderungspflegegeldes sind bei jeder Krankenkasse – auch als Download oder Online-Formulare- erhältlich.
24h – Pflege / Rufbereitschaft
Hilfestellung bei Nahrungsaufnahme:
Besuchs und Begleitdienst